Beamtenpension Rechner

Der Pensionsrechner für Beamte ermittelt Ihr Ruhegehalt nach § 14 BeamtVG – mit Ruhegehaltssatz, Versorgungsabschlag, Mindestversorgung und der Steuer auf Versorgungsbezüge. Darunter finden Sie die Beamtenpensionen-Tabelle nach Dienstjahren und Besoldungsgruppe.

Ruhegehaltssatz, Versorgungsabschlag und Nettopension – nach § 14 BeamtVG

Ihre Bezüge

Ruhegehaltfähig sind nur Grundgehalt und Familienzuschlag der Stufe 1. Kinderbezogene Anteile zählen nicht.

Dienstzeit
Steuer & Versicherung

Im Ruhestand steigt der Beihilfe-Bemessungssatz auf 70 Prozent – der PKV-Beitrag sinkt entsprechend.

Pension brutto im Monat

–

–

Ruhegehaltfähige Dienstbezüge–
Ruhegehaltssatz–
Ruhegehalt vor Abschlag–
Versorgungsabschlag–
Pension brutto–
Lohnsteuer–
Kirchensteuer–
Private Krankenversicherung–
Pension netto–
Pensionsniveau–
Mindestversorgung greift–
Versorgungsfreibetrag 2026–
Pension im Jahr–

Berechnet nach § 14 BeamtVG: 1,79375 Prozent je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent. Versorgungsabschlag 3,6 Prozent je Jahr vorzeitigen Eintritts, je nach Fallgruppe auf 10,8 oder 14,4 Prozent begrenzt. Die Länder haben eigene Versorgungsgesetze mit teilweise abweichender Mindestversorgung. Eine Orientierung, keine Versorgungsauskunft.

Die Formel: 1,79375 Prozent je Dienstjahr

Das Ruhegehalt berechnet sich aus zwei Größen: den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und dem Ruhegehaltssatz. Der Satz beträgt je ruhegehaltfähigem Dienstjahr 1,79375 Prozent und ist bei 71,75 Prozent gedeckelt – erreicht nach 40 Dienstjahren.

Ruhegehaltssatz nach ruhegehaltfähigen Dienstjahren (1,79375 Prozent je Jahr)
DienstjahreRuhegehaltssatz
5 Jahre8,97 %
10 Jahre17,94 %
15 Jahre26,91 %
20 Jahre35,88 %
25 Jahre44,84 %
30 Jahre53,81 %
35 Jahre62,78 %
40 Jahre71,75 % (Höchstsatz)
45 Jahre71,75 % (Höchstsatz)

Ruhegehaltfähig sind das Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe und der Familienzuschlag der Stufe 1. Kinderbezogene Anteile und die meisten Zulagen zählen nicht mit.

Beamtenpensionen-Tabelle nach Dienstjahren

Was in den gängigen Besoldungsgruppen zusammenkommt – Endstufe, verheiratet, Beispiel Nordrhein-Westfalen:

Bruttopension nach Dienstjahren – Beispiel Nordrhein-Westfalen, Endstufe, verheiratet
Besoldungsgruppe20 Jahre
35,88 %
30 Jahre
53,81 %
35 Jahre
62,78 %
40 Jahre
71,75 %
A 51.338,98 €2.008,09 €2.342,84 €2.677,58 €
A 61.374,53 €2.061,41 €2.405,04 €2.748,67 €
A 71.423,19 €2.134,38 €2.490,18 €2.845,98 €
A 81.533,44 €2.299,74 €2.683,10 €3.066,46 €
A 91.603,46 €2.404,74 €2.805,61 €3.206,47 €
A 101.778,67 €2.667,51 €3.112,17 €3.556,84 €
A 111.948,46 €2.922,15 €3.409,26 €3.896,38 €
A 122.132,76 €3.198,55 €3.731,74 €4.264,93 €
A 132.351,93 €3.527,24 €4.115,22 €4.703,21 €
A 142.586,42 €3.878,91 €4.525,52 €5.172,12 €
A 152.899,01 €4.347,70 €5.072,45 €5.797,21 €
A 163.210,60 €4.815,00 €5.617,65 €6.420,30 €

Werte auf Basis der Besoldungstabelle NRW ab 1. April 2026 zuzüglich Familienzuschlag der Stufe 1. In anderen Ländern weichen die Grundgehälter ab; der Rechner oben kennt fünf Dienstherren.

Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand

Wer vor der Altersgrenze geht, zahlt dafür: 3,6 Prozent je Jahr. Die Deckelung unterscheidet sich nach Fallgruppe:

Versorgungsabschlag nach Fallgruppe
FallAbschlag je JahrHöchstens
Regelaltersgrenze–kein Abschlag
Antragsruhestand3,6 %14,4 %
Schwerbehinderung3,6 %10,8 %
Dienstunfähigkeit3,6 %10,8 %
Dienstunfall–kein Abschlag

Der Abschlag kann ganz entfallen: beim Antragsruhestand, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Jahre ruhegehaltfähige Zeiten haben; bei Dienstunfähigkeit ab dem 63. Lebensjahr und 40 Jahren.

Mindestversorgung

Nach unten ist das Ruhegehalt abgesichert: Es beträgt mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Ist ein amtsunabhängiger Betrag günstiger, der sich aus der Endstufe einer niedrigen Besoldungsgruppe ableitet, gilt dieser. Voraussetzung sind mindestens fünf Dienstjahre. Der Rechner zeigt an, ob die Mindestversorgung in Ihrem Fall greift.

Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung

Ein verbreiteter Irrtum: Teilzeit senkt nicht die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge – maßgeblich bleiben die vollen Bezüge des letzten Amtes. Sie senkt die anrechenbare Dienstzeit. Zwanzig Jahre Halbtagsdienst ergeben zehn anrechenbare Jahre und damit 17,94 statt 35,88 Prozent.

Was von der Pension netto bleibt

Versorgungsbezüge sind steuerpflichtig, aber begünstigt. Für einen Versorgungsbeginn im Jahr 2026 bleiben 12,8 Prozent der Bezüge steuerfrei, höchstens 960 Euro, zuzüglich eines Zuschlags von 288 Euro. Dieser Betrag wird lebenslang festgeschrieben und schmilzt für spätere Jahrgänge ab – bis er 2058 auf null läuft.

Sozialabgaben fallen nicht an. Zu tragen bleibt die private Krankenversicherung, deren Beitrag im Ruhestand sinkt, weil der Beihilfe-Bemessungssatz in der Regel auf 70 Prozent steigt.

Pension und gesetzliche Rente

Der Höchstsatz von 71,75 Prozent der letzten Dienstbezüge liegt deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Rente. Der Vergleich hinkt allerdings: Tarifbeschäftigte zahlen jahrzehntelang Beiträge, die Beamten erspart bleiben, und erhalten zusätzlich eine Zusatzversorgung. Wer beide Seiten durchrechnen will, findet die Tarifseite im TV-L-Rechner und im TVöD-Bereich.

Häufige Fragen zur Beamtenpension

Wie berechnet sich die Beamtenpension?

Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent. Der Höchstsatz ist nach 40 Dienstjahren erreicht.

Was sind ruhegehaltfähige Dienstbezüge?

Das Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe und der Familienzuschlag der Stufe 1. Kinderbezogene Anteile, Zulagen ohne ausdrückliche Ruhegehaltfähigkeit und Sonderzahlungen zählen nicht mit.

Gilt eine Beförderung kurz vor dem Ruhestand noch?

Nur, wenn Sie das höhere Amt mindestens zwei Jahre innehatten. Sonst wird nach den Bezügen des vorher bekleideten Amtes gerechnet. Ausnahme: Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne grobes Verschulden.

Wie hoch ist der Versorgungsabschlag?

3,6 Prozent je Jahr vorzeitigen Eintritts. Gedeckelt ist er je nach Fallgruppe: bei Antragsruhestand auf 14,4 Prozent, bei Schwerbehinderung und bei Dienstunfähigkeit auf 10,8 Prozent. Bei einem Dienstunfall entfällt er vollständig.

Kann der Abschlag ganz entfallen?

Ja. Beim Antragsruhestand entfällt er, wenn Sie bei Eintritt das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Jahre ruhegehaltfähige Zeiten zurückgelegt haben. Bei Dienstunfähigkeit genügen das 63. Lebensjahr und 40 Jahre.

Was ist die Mindestversorgung?

Ein Boden unter dem Ruhegehalt: mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Alternativ greift, falls günstiger, ein amtsunabhängiger Betrag, der sich aus der Endstufe einer niedrigen Besoldungsgruppe ableitet. Voraussetzung sind mindestens fünf Dienstjahre.

Wie wirkt sich Teilzeit aus?

Teilzeit senkt nicht die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, sondern die anrechenbare Dienstzeit. Zwanzig Jahre Halbtagsdienst zählen wie zehn Jahre Vollzeit. Deshalb fragt der Rechner den Teilzeitanteil über die Laufbahn ab.

Wird die Pension versteuert?

Ja, als Versorgungsbezug. Es gelten aber der Versorgungsfreibetrag und ein Zuschlag – für einen Versorgungsbeginn 2026 sind das 12,8 Prozent der Bezüge, höchstens 960 Euro, plus 288 Euro Zuschlag. Der Betrag wird lebenslang festgeschrieben und sinkt für spätere Jahrgänge.

Zahlen Pensionäre Krankenversicherung?

Ja, aber weniger: Im Ruhestand steigt der Beihilfe-Bemessungssatz in der Regel auf 70 Prozent, der private Krankenversicherungsbeitrag sinkt entsprechend.

Wie viel Pension bekommt man durchschnittlich?

Das hängt vollständig von Besoldungsgruppe und Dienstjahren ab. In A 13 mit dem Höchstsatz von 71,75 Prozent liegt die Bruttopension bei gut 4.700 Euro, in A 9 bei rund 3.000 Euro. Der Rechner oben nennt Ihren konkreten Wert.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 14 BeamtVG – Ruhegehaltssatz 1,79375 Prozent je Dienstjahr, Höchstsatz 71,75 Prozent, Versorgungsabschlag und Mindestversorgung
  • § 5 BeamtVG – ruhegehaltfähige Dienstbezüge und die Zwei-Jahres-Regel
  • § 19 Abs. 2 EStG – Versorgungsfreibetrag und Zuschlag, Jahrgangstabelle
  • Landesversorgungsgesetze der Länder – teils abweichende Mindestversorgung
  • Besoldungstabellen der fünf Dienstherren in der ab 2026 geltenden Fassung

Unsere Prüfregeln: redaktionelle Richtlinien.

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