Im öffentlichen Dienst wird das Gehalt nicht verhandelt, sondern in Tabellen festgelegt: Tarifverträge für Angestellte, Besoldungsgesetze für Beamtinnen und Beamte. Hier finden Sie die Rechner und Tabellen dazu – alle auf Basis der amtlichen Werte und der jeweils gültigen Tarifabschlüsse.
Rechner und Tabellen in diesem Bereich
Zwei Systeme: Tarifbeschäftigte und Beamte
Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, wird nach einem von zwei Systemen bezahlt – und die beiden haben fast nichts gemeinsam.
Tarifbeschäftigte erhalten ein Entgelt nach Tarifvertrag. Maßgeblich sind die Entgeltgruppen E 1 bis E 15 und die Erfahrungsstufen 1 bis 6. Welcher Tarifvertrag gilt, hängt vom Arbeitgeber ab: der TVöD bei Bund und Kommunen, der TV-L bei den Ländern.
Beamtinnen und Beamte bekommen kein Entgelt, sondern eine Besoldung. Sie wird nicht verhandelt, sondern durch Gesetz festgelegt – vom Bund für Bundesbeamte, von jedem Land einzeln für Landes- und Kommunalbeamte. Deshalb gibt es sechzehn verschiedene Landesbesoldungstabellen. Statt Entgeltgruppen gelten die Besoldungsgruppen A, B, R und W.
TVöD: Bund und Kommunen
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt für rund 2,5 Millionen Beschäftigte. Er ist in zwei Bereiche geteilt: den TVöD Bund für die unmittelbare Bundesverwaltung und den TVöD VKA für Kommunen, Stadtwerke, Sparkassen, Kliniken und Kitas.
Der aktuelle Abschluss stammt vom 6. April 2025. Er brachte zwei Erhöhungsschritte: 3,0 Prozent zum 1. April 2025 und 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Die daraus resultierenden Tabellen gelten bis zum 31. März 2027.
Zum Einstieg: TVöD-Rechner 2026 für das Nettogehalt, TVöD-Entgelttabelle 2026 für die vollständigen Beträge.
TV-L: die Länder
Beschäftigte der Bundesländer – an Landesbehörden, Hochschulen, Universitätskliniken, Schulen und Finanzämtern – fallen unter den Tarifvertrag der Länder. Er hat eigene Tabellen mit abweichenden Beträgen und einer eigenen Stufensystematik. Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder und hat einen eigenen Tarifvertrag.
Besoldung: sechzehn Länder, ein Bund
Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Die Gruppen folgen der Laufbahn: A 2 bis A 15 für den einfachen bis gehobenen und höheren Dienst, B für Ämter mit fester Besoldung, R für Richterinnen und Staatsanwälte, W für Professuren.
Weil jedes Land eigenständig gesetzgebend ist, gehen die Beträge inzwischen deutlich auseinander – bei gleicher Besoldungsgruppe können mehrere hundert Euro zwischen zwei Ländern liegen. Hinzu kommen Familienzuschlag, Stellenzulagen und die je Land unterschiedliche Beihilfe.
Was Tarif und Besoldung praktisch unterscheidet
- Sozialversicherung: Tarifbeschäftigte zahlen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge, sind privat krankenversichert und erhalten Beihilfe.
- Altersversorgung: Tarifbeschäftigte erhalten gesetzliche Rente plus Zusatzversorgung (VBL oder kommunale ZVK). Beamte erhalten eine Pension nach Versorgungsrecht.
- Netto: Bei gleichem Brutto bleibt Beamten deutlich mehr netto – dafür fehlen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und die gesetzliche Rente.
- Gehaltsanpassung: Tarifentgelte werden verhandelt, Besoldung wird per Gesetz angepasst – oft, aber nicht immer, zeit- und wirkungsgleich zum Tarifergebnis.
Häufige Fragen
Gilt für mich TVöD oder TV-L?
Entscheidend ist der Arbeitgeber, nicht die Tätigkeit. Bund und Kommunen: TVöD. Bundesländer einschließlich Hochschulen und Landeskliniken: TV-L. Hessen hat einen eigenen Tarifvertrag. Welcher Vertrag gilt, steht in Ihrem Arbeitsvertrag.
Bin ich Tarifbeschäftigter oder Beamtin?
Beamte werden ernannt und erhalten eine Ernennungsurkunde; Tarifbeschäftigte schließen einen Arbeitsvertrag. Wer eine Gehaltsabrechnung mit Sozialversicherungsbeiträgen erhält, ist Tarifbeschäftigter.
Verdienen Beamte mehr als Angestellte?
Brutto meist ähnlich, netto in der Regel deutlich mehr – weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Dem stehen die privat zu tragende Krankenversicherung und andere Absicherungsstrukturen gegenüber. Ein reiner Bruttovergleich führt hier in die Irre.
Wann steigen die Gehälter das nächste Mal?
Im TVöD gilt der Abschluss bis zum 31. März 2027; die letzte Erhöhung war der 1. Mai 2026. Für die Besoldung entscheidet der jeweilige Gesetzgeber, meist im Anschluss an das Tarifergebnis.
Alle Zahlen auf diesen Seiten stammen aus den Tarifverträgen, Besoldungsgesetzen und amtlichen Tabellen selbst. Wie wir prüfen und aktualisieren, steht in unseren redaktionellen Richtlinien.