Besoldungsrechner Baden-Württemberg 2026

Der Besoldungsrechner Baden-Württemberg 2026 berechnet Ihre Nettobesoldung – mit der Tabelle ab 1. April 2026 und dem Familienzuschlag, den er als eigene Zeile ausweist.

Stand: 24. September 2026Tabelle gültig ab: 1. April 2026Rechtsstand: vorgriffsweise Zahlung, Gesetz ausstehendQuellen & MethodikRedaktionelle Richtlinien
Rechtsstand beachten: Baden-Württemberg zahlt die Erhöhung derzeit vorgriffsweise; das Gesetz wird erst im weiteren Jahresverlauf erwartet.

Grundgehalt, Familienzuschlag und Netto – Tabelle ab 1. April 2026

Amt

Familie
Steuer & Versicherung

Vorläufige Werte. Baden-Württemberg zahlt die Erhöhung derzeit vorgriffsweise; das Gesetz wird erst im weiteren Jahresverlauf erwartet.

Netto im Monat

–

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Grundgehalt–
Familienzuschlag–
Bruttobesoldung–
Lohnsteuer–
Solidaritätszuschlag–
Kirchensteuer–
Private Krankenversicherung–
Private Pflegeversicherung–
Nettobesoldung–
Ersparte Sozialabgaben–
Jahresbesoldung brutto–
Abzugsquote–
Pension nach 40 Jahren–

Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Beamtinnen und Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge; in der Vorsorgepauschale zählen deshalb nur die privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Der PKV-Beitrag ist Ihr Eigenanteil nach Beihilfe. Eine Orientierung, keine Bezügemitteilung.

Der Familienzuschlag in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg trennt den Familienzuschlag in einen ehebezogenen und einen kinderbezogenen Teil. Beide werden getrennt berechnet und addiert.

Familienzuschlag Baden-Württemberg ab 1. April 2026
BestandteilMonatsbetrag
Ehebezogener Teil180,46 €
Kinderbezogener Teil, 1. und 2. Kind je157,78 €
Kinderbezogener Teil, ab dem 3. Kind je989,17 €

Quelle: Landesbesoldungsgesetz BW, Anlagen in der ab 1. April 2026 geltenden Fassung.

Besoldungstabelle Baden-Württemberg 2026

Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A, gültig ab 1. April 2026 (+2,82 %).

Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A in Baden-Württemberg, Monatsbeträge in Euro, gültig ab 1. April 2026
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10
A 73.220,85 €3.314,32 €3.407,74 €3.501,18 €3.594,68 €3.661,40 €3.728,15 €3.794,93 €––
A 83.302,04 €3.421,84 €3.541,57 €3.661,34 €3.781,13 €3.860,96 €3.940,79 €4.020,67 €4.100,47 €–
A 93.480,07 €3.607,89 €3.735,69 €3.863,51 €3.991,30 €4.079,21 €4.167,09 €4.254,95 €4.342,82 €–
A 103.737,00 €3.900,74 €4.064,51 €4.228,29 €4.392,05 €4.503,15 €4.614,82 €4.726,51 €4.838,21 €–
A 114.108,34 €4.276,16 €4.444,56 €4.616,23 €4.787,90 €4.902,37 €5.018,38 €5.135,16 €5.251,92 €5.368,64 €
A 12–4.654,11 €4.790,54 €4.996,39 €5.205,14 €5.344,34 €5.483,49 €5.622,69 €5.761,88 €5.901,07 €
A 13––5.332,12 €5.557,55 €5.783,02 €5.933,32 €6.083,60 €6.233,90 €6.384,24 €6.534,50 €
A 14––5.652,72 €5.945,07 €6.237,43 €6.432,31 €6.627,24 €6.822,10 €7.017,00 €7.211,94 €
A 15–––6.507,80 €6.829,20 €7.086,35 €7.343,48 €7.600,63 €7.857,75 €8.114,92 €
A 16–––7.156,33 €7.528,05 €7.825,49 €8.122,89 €8.420,26 €8.717,65 €9.015,04 €

Erfahrungsstufen in Baden-Württemberg

Die Tabelle reicht von Stufe 1 bis Stufe 10. Anders als beim Tarifrecht ist die Zahl der Stufen je Dienstherr verschieden: Der Bund hat 7 Stufen, Bayern 10, Niedersachsen 11, Nordrhein-Westfalen 10 und Baden-Württemberg 10. Zusätzlich beginnt jede Besoldungsgruppe erst in einer bestimmten Stufe – deshalb sind die Felder links in der Tabelle leer.

Beihilfe und private Krankenversicherung

Statt gesetzlicher Krankenversicherung gilt die Beihilfe: Der Dienstherr erstattet 50 Prozent Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent, für den Ehegatten 70 und je Kind 80 Prozent. Den Rest deckt eine private Krankenversicherung. Baden-Württemberg bietet eine pauschale Beihilfe als Alternative.

Beamte und Tarifbeschäftigte

Bei gleichem Bruttobetrag bleibt Beamtinnen und Beamten deutlich mehr netto, weil keine Sozialabgaben anfallen – der Vorteil schrumpft aber, sobald die private Krankenversicherung gegengerechnet wird. Die Tarifseite rechnet der TV-L-Rechner 2026 durch.

Was später als Pension bleibt

Das Ruhegehalt beträgt je ruhegehaltfähigem Dienstjahr 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren. Ruhegehaltfähig sind Grundgehalt und Familienzuschlag der Stufe 1 – kinderbezogene Anteile zählen nicht mit. Bei vorzeitigem Ruhestand greift ein Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent je Jahr. Details und Berechnung: Pensionsrechner für Beamte.

Häufige Fragen

Welche Tabelle liegt dem Rechner zugrunde?

Die Besoldungstabelle für Baden-Württemberg, gültig ab 1. April 2026 (+2,82 %). Achtung: Baden-Württemberg zahlt die Erhöhung derzeit vorgriffsweise; das Gesetz wird erst im weiteren Jahresverlauf erwartet.

Wird der Familienzuschlag berechnet?

Ja, und er erscheint als eigene Zeile im Ergebnis. Baden-Württemberg trennt dabei einen ehebezogenen von einem kinderbezogenen Teil.

Wie viele Erfahrungsstufen hat Baden-Württemberg?

Die Besoldungsordnung A reicht von Stufe 1 bis Stufe 10. Die Einstiegsstufe steigt mit der Besoldungsgruppe – höhere Ämter beginnen erst in einer höheren Stufe. Leere Felder links in der Tabelle sind deshalb korrekt.

Warum zahlen Beamte keine Sozialabgaben?

Weil sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. An die Stelle von gesetzlicher Rente und Krankenversicherung treten Beamtenversorgung und Beihilfe. Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entfallen vollständig.

Was trage ich beim PKV-Beitrag ein?

Ihren Eigenanteil nach Abzug der Beihilfe, nicht den vollen Tarifbeitrag. Der Bemessungssatz beträgt 50 Prozent für Sie selbst, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent, für den Ehegatten 70 und je Kind 80 Prozent.

Gibt es in Baden-Württemberg eine pauschale Beihilfe?

Baden-Württemberg bietet die pauschale Beihilfe, mit der Beamtinnen und Beamte freiwillig gesetzlich versichert bleiben können und dennoch einen Zuschuss erhalten.

Wie berechnet sich meine Pension?

Mit 1,79375 Prozent je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Ruhegehaltfähig sind Grundgehalt und Familienzuschlag der Stufe 1. Den genauen Wert rechnet der Pensionsrechner aus.

Wird Teilzeit berücksichtigt?

Ja. Tragen Sie Ihren Beschäftigungsumfang in Prozent ein – gekürzt werden Grundgehalt und Familienzuschlag gleichermaßen, weil die Dienstbezüge im Verhältnis der Arbeitszeit gekürzt werden.

Gilt der Rechner auch für Kommunalbeamte?

Ja, sofern sie dem Besoldungsrecht des Landes unterliegen. Für Bundesbeamte gilt das Bundesbesoldungsgesetz mit eigener Tabelle und nur acht Erfahrungsstufen.

Quellen und Stand der Daten

  • Landesbesoldungsgesetz BW, Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A, gültig ab 1. April 2026
  • Landesbesoldungsgesetz BW, Familienzuschlag in der ab 1. April 2026 geltenden Fassung
  • Beihilfevorschriften Baden-Württemberg
  • § 14 BeamtVG beziehungsweise das Landesversorgungsrecht – Ruhegehaltssatz 1,79375 Prozent je Dienstjahr
  • Programmablaufplan 2026 für den Lohnsteuerabzug, Bundesministerium der Finanzen
  • § 32a EStG ab Veranlagungszeitraum 2026 – Grundfreibetrag 12.348 €

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