Besoldungsrechner Bund 2026

Der Besoldungsrechner Bund 2026 berechnet Ihre Nettobesoldung – mit der Tabelle ab 1. Mai 2026 und dem Familienzuschlag, den er als eigene Zeile ausweist.

Stand: 24. September 2026Tabelle gültig ab: 1. Mai 2026Rechtsstand: Referentenentwurf, Zahlung unter VorbehaltQuellen & MethodikRedaktionelle Richtlinien
Rechtsstand beachten: Für den Bund liegt bislang nur ein Referentenentwurf vor. Die Bezüge werden als Abschlagszahlung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung ausgezahlt.

Grundgehalt, Familienzuschlag und Netto – Tabelle ab 1. Mai 2026

Amt

Familie
Steuer & Versicherung

Vorläufige Werte. Für den Bund liegt bislang nur ein Referentenentwurf vor. Die Bezüge werden als Abschlagszahlung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung ausgezahlt.

Netto im Monat

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Grundgehalt–
Familienzuschlag–
Bruttobesoldung–
Lohnsteuer–
Solidaritätszuschlag–
Kirchensteuer–
Private Krankenversicherung–
Private Pflegeversicherung–
Nettobesoldung–
Ersparte Sozialabgaben–
Jahresbesoldung brutto–
Abzugsquote–
Pension nach 40 Jahren–

Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Beamtinnen und Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge; in der Vorsorgepauschale zählen deshalb nur die privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Der PKV-Beitrag ist Ihr Eigenanteil nach Beihilfe. Eine Orientierung, keine Bezügemitteilung.

Der Familienzuschlag in Bund

Bund folgt dem klassischen Modell: Stufe 1 für Verheiratete, Stufe 2 ab dem ersten Kind, danach feste Erhöhungsbeträge je weiterem Kind.

Familienzuschlag Bund ab 1. Mai 2026
SituationMonatsbetrag
verheiratet, kein Kind (Stufe 1)171,28 €
verheiratet, 1 Kind (Stufe 2)317,66 €
Erhöhung für das 2. Kind+ 146,38 €
Erhöhung je weiterem Kind ab dem 3.+ 456,06 €

Quelle: Bundesbesoldungsgesetz, Anlagen in der ab 1. Mai 2026 geltenden Fassung.

Besoldungstabelle Bund 2026

Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Mai 2026 (+2,8 %).

Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A in Bund, Monatsbeträge in Euro, gültig ab 1. Mai 2026
GruppeStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
A 33.107,26 €3.191,16 €3.277,32 €3.365,81 €3.456,69 €3.550,02 €3.645,87 €
A 43.175,62 €3.261,36 €3.349,42 €3.439,85 €3.532,73 €3.628,11 €3.726,07 €
A 53.245,48 €3.333,11 €3.423,10 €3.515,52 €3.610,44 €3.707,92 €3.808,03 €
A 63.407,75 €3.499,76 €3.594,25 €3.691,29 €3.790,95 €3.893,31 €3.998,43 €
A 73.578,14 €3.674,75 €3.773,97 €3.875,87 €3.980,52 €4.087,99 €4.198,37 €
A 83.757,05 €3.858,49 €3.962,67 €4.069,66 €4.179,54 €4.292,39 €4.408,28 €
A 94.132,76 €4.244,34 €4.358,94 €4.476,63 €4.597,50 €4.721,63 €4.849,11 €
A 104.546,04 €4.668,78 €4.794,84 €4.924,30 €5.057,26 €5.193,81 €5.334,04 €
A 115.000,64 €5.135,66 €5.274,32 €5.416,73 €5.562,98 €5.713,18 €5.867,44 €
A 125.500,70 €5.649,22 €5.801,75 €5.958,40 €6.119,28 €6.284,50 €6.454,18 €
A 136.105,78 €6.270,64 €6.439,95 €6.613,83 €6.792,40 €6.975,79 €7.164,14 €
A 146.777,42 €6.960,41 €7.148,34 €7.341,35 €7.539,57 €7.743,14 €7.952,20 €
A 157.522,94 €7.726,06 €7.934,66 €8.148,90 €8.368,92 €8.594,88 €8.826,94 €
A 168.350,46 €8.575,92 €8.807,47 €9.045,27 €9.289,49 €9.540,31 €9.797,90 €

Erfahrungsstufen in Bund

Die Tabelle reicht von Stufe 2 bis Stufe 8. Anders als beim Tarifrecht ist die Zahl der Stufen je Dienstherr verschieden: Der Bund hat 7 Stufen, Bayern 10, Niedersachsen 11, Nordrhein-Westfalen 10 und Baden-Württemberg 10. Zusätzlich beginnt jede Besoldungsgruppe erst in einer bestimmten Stufe – deshalb sind die Felder links in der Tabelle leer.

Beihilfe und private Krankenversicherung

Statt gesetzlicher Krankenversicherung gilt die Beihilfe: Der Dienstherr erstattet 50 Prozent Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent, für den Ehegatten 70 und je Kind 80 Prozent. Den Rest deckt eine private Krankenversicherung. Bund bietet derzeit nicht eine pauschale Beihilfe als Alternative.

Beamte und Tarifbeschäftigte

Bei gleichem Bruttobetrag bleibt Beamtinnen und Beamten deutlich mehr netto, weil keine Sozialabgaben anfallen – der Vorteil schrumpft aber, sobald die private Krankenversicherung gegengerechnet wird. Die Tarifseite rechnet der TV-L-Rechner 2026 durch.

Was später als Pension bleibt

Das Ruhegehalt beträgt je ruhegehaltfähigem Dienstjahr 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren. Ruhegehaltfähig sind Grundgehalt und Familienzuschlag der Stufe 1 – kinderbezogene Anteile zählen nicht mit. Bei vorzeitigem Ruhestand greift ein Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent je Jahr. Details und Berechnung: Pensionsrechner für Beamte.

Häufige Fragen

Welche Tabelle liegt dem Rechner zugrunde?

Die Besoldungstabelle für Bund, gültig ab 1. Mai 2026 (+2,8 %). Achtung: Für den Bund liegt bislang nur ein Referentenentwurf vor. Die Bezüge werden als Abschlagszahlung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung ausgezahlt.

Wird der Familienzuschlag berechnet?

Ja, und er erscheint als eigene Zeile im Ergebnis. Stufe 1 gilt für Verheiratete, Stufe 2 ab dem ersten Kind, danach kommen feste Erhöhungsbeträge hinzu.

Wie viele Erfahrungsstufen hat Bund?

Die Besoldungsordnung A reicht von Stufe 2 bis Stufe 8. Die Einstiegsstufe steigt mit der Besoldungsgruppe – höhere Ämter beginnen erst in einer höheren Stufe. Leere Felder links in der Tabelle sind deshalb korrekt.

Warum zahlen Beamte keine Sozialabgaben?

Weil sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. An die Stelle von gesetzlicher Rente und Krankenversicherung treten Beamtenversorgung und Beihilfe. Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entfallen vollständig.

Was trage ich beim PKV-Beitrag ein?

Ihren Eigenanteil nach Abzug der Beihilfe, nicht den vollen Tarifbeitrag. Der Bemessungssatz beträgt 50 Prozent für Sie selbst, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent, für den Ehegatten 70 und je Kind 80 Prozent.

Gibt es in Bund eine pauschale Beihilfe?

Bund bietet derzeit nicht die pauschale Beihilfe, mit der Beamtinnen und Beamte freiwillig gesetzlich versichert bleiben können und dennoch einen Zuschuss erhalten.

Wie berechnet sich meine Pension?

Mit 1,79375 Prozent je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Ruhegehaltfähig sind Grundgehalt und Familienzuschlag der Stufe 1. Den genauen Wert rechnet der Pensionsrechner aus.

Wird Teilzeit berücksichtigt?

Ja. Tragen Sie Ihren Beschäftigungsumfang in Prozent ein – gekürzt werden Grundgehalt und Familienzuschlag gleichermaßen, weil die Dienstbezüge im Verhältnis der Arbeitszeit gekürzt werden.

Gilt der Rechner auch für Kommunalbeamte?

Ja, sofern sie dem Besoldungsrecht des Landes unterliegen. Für Bundesbeamte gilt das Bundesbesoldungsgesetz mit eigener Tabelle und nur acht Erfahrungsstufen.

Quellen und Stand der Daten

  • Bundesbesoldungsgesetz, Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Mai 2026
  • Bundesbesoldungsgesetz, Familienzuschlag in der ab 1. Mai 2026 geltenden Fassung
  • Beihilfevorschriften Bund
  • § 14 BeamtVG beziehungsweise das Landesversorgungsrecht – Ruhegehaltssatz 1,79375 Prozent je Dienstjahr
  • Programmablaufplan 2026 für den Lohnsteuerabzug, Bundesministerium der Finanzen
  • § 32a EStG ab Veranlagungszeitraum 2026 – Grundfreibetrag 12.348 €

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