Besoldungsrechner Bayern 2026

Der Besoldungsrechner Bayern 2026 berechnet Ihre Nettobesoldung – mit der Tabelle ab 1. Oktober 2026 und dem Familienzuschlag, den er als eigene Zeile ausweist.

Stand: 24. September 2026Tabelle gültig ab: 1. Oktober 2026Rechtsstand: vorgriffsweise Zahlung, Gesetz ausstehendQuellen & MethodikRedaktionelle Richtlinien
Rechtsstand beachten: Bayern zahlt die Erhöhung vorgriffsweise. Die Tabelle ab 1. Oktober 2026 gilt vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag.

Grundgehalt, Familienzuschlag und Netto – Tabelle ab 1. Oktober 2026

Amt

Familie

In Bayern richtet sich der Orts- und Familienzuschlag nach der Ortsklasse Ihres Wohnorts.

Steuer & Versicherung

Vorläufige Werte. Bayern zahlt die Erhöhung vorgriffsweise. Die Tabelle ab 1. Oktober 2026 gilt vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag.

Netto im Monat

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Grundgehalt–
Familienzuschlag–
Bruttobesoldung–
Lohnsteuer–
Solidaritätszuschlag–
Kirchensteuer–
Private Krankenversicherung–
Private Pflegeversicherung–
Nettobesoldung–
Ersparte Sozialabgaben–
Jahresbesoldung brutto–
Abzugsquote–
Pension nach 40 Jahren–

Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Beamtinnen und Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge; in der Vorsorgepauschale zählen deshalb nur die privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Der PKV-Beitrag ist Ihr Eigenanteil nach Beihilfe. Eine Orientierung, keine Bezügemitteilung.

Der Familienzuschlag in Bayern

Bayern nennt ihn Orts- und Familienzuschlag und staffelt ihn nach der Ortsklasse des Wohnorts (I bis VII). Achtung bei der Benennung: In Bayern heißt „Stufe 1“ erstes Kind – Verheiratete ohne Kind stehen in Stufe V. Wer das verwechselt, rechnet um mehrere hundert Euro falsch.

Orts- und Familienzuschlag in Bayern ab 1. Oktober 2026, Monatsbeträge
SituationOK IOK IIOK IIIOK IVOK VOK VIOK VII
ledig0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €170,26 €
verheiratet, kein Kind87,51 €87,51 €87,51 €87,51 €112,50 €137,50 €170,26 €
1 Kind346,98 €346,98 €346,98 €370,73 €394,46 €418,20 €546,06 €
2 Kinder506,90 €506,90 €542,58 €578,24 €613,90 €693,03 €784,86 €

Quelle: Bayerisches Besoldungsgesetz, Anlagen in der ab 1. Oktober 2026 geltenden Fassung.

Besoldungstabelle Bayern 2026

Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Oktober 2026 (+2,82 %).

Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A in Bayern, Monatsbeträge in Euro, gültig ab 1. Oktober 2026
GruppeStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11
A 32.862,51 €2.918,48 €2.974,44 €3.030,39 €3.086,38 €3.142,33 €3.198,30 €3.254,25 €––
A 42.933,87 €2.999,80 €3.065,67 €3.131,56 €3.197,43 €3.263,30 €3.329,16 €3.395,02 €––
A 52.970,80 €3.036,31 €3.101,87 €3.167,40 €3.232,95 €3.298,51 €3.364,08 €3.429,62 €––
A 63.044,42 €3.116,34 €3.188,30 €3.260,31 €3.332,28 €3.404,26 €3.476,20 €3.548,14 €––
A 73.160,90 €3.251,47 €3.342,02 €3.432,59 €3.523,20 €3.587,82 €3.652,50 €3.717,21 €––
A 83.239,61 €3.355,64 €3.471,74 €3.587,77 €3.703,86 €3.781,23 €3.858,57 €3.935,95 €4.013,32 €–
A 93.387,91 €3.511,77 €3.635,61 €3.759,50 €3.883,35 €3.968,50 €4.053,67 €4.138,81 €4.223,97 €–
A 103.636,87 €3.795,55 €3.954,29 €4.112,99 €4.271,68 €4.377,47 €4.484,70 €4.592,91 €4.701,17 €–
A 11–4.159,37 €4.321,98 €4.486,08 €4.652,44 €4.763,31 €4.874,25 €4.986,24 €5.099,36 €5.212,45 €
A 12––4.654,97 €4.853,32 €5.054,05 €5.188,92 €5.323,77 €5.458,65 €5.593,52 €5.728,39 €
A 13–––5.395,56 €5.613,99 €5.759,62 €5.905,25 €6.050,92 €6.196,54 €6.342,19 €
A 14–––5.771,02 €6.054,27 €6.243,16 €6.432,02 €6.620,86 €6.809,73 €6.998,59 €
A 15––––6.627,72 €6.876,92 €7.126,05 €7.375,24 €7.624,41 €7.873,54 €
A 16––––7.304,89 €7.593,09 €7.881,29 €8.169,44 €8.457,61 €8.745,78 €

Erfahrungsstufen in Bayern

Die Tabelle reicht von Stufe 2 bis Stufe 11. Anders als beim Tarifrecht ist die Zahl der Stufen je Dienstherr verschieden: Der Bund hat 7 Stufen, Bayern 10, Niedersachsen 11, Nordrhein-Westfalen 10 und Baden-Württemberg 10. Zusätzlich beginnt jede Besoldungsgruppe erst in einer bestimmten Stufe – deshalb sind die Felder links in der Tabelle leer.

Beihilfe und private Krankenversicherung

Statt gesetzlicher Krankenversicherung gilt die Beihilfe: Der Dienstherr erstattet 50 Prozent Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent, für den Ehegatten 70 und je Kind 80 Prozent. Den Rest deckt eine private Krankenversicherung. Bayern bietet derzeit nicht eine pauschale Beihilfe als Alternative.

Beamte und Tarifbeschäftigte

Bei gleichem Bruttobetrag bleibt Beamtinnen und Beamten deutlich mehr netto, weil keine Sozialabgaben anfallen – der Vorteil schrumpft aber, sobald die private Krankenversicherung gegengerechnet wird. Die Tarifseite rechnet der TV-L-Rechner 2026 durch.

Was später als Pension bleibt

Das Ruhegehalt beträgt je ruhegehaltfähigem Dienstjahr 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren. Ruhegehaltfähig sind Grundgehalt und Familienzuschlag der Stufe 1 – kinderbezogene Anteile zählen nicht mit. Bei vorzeitigem Ruhestand greift ein Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent je Jahr. Details und Berechnung: Pensionsrechner für Beamte.

Häufige Fragen

Welche Tabelle liegt dem Rechner zugrunde?

Die Besoldungstabelle für Bayern, gültig ab 1. Oktober 2026 (+2,82 %). Achtung: Bayern zahlt die Erhöhung vorgriffsweise. Die Tabelle ab 1. Oktober 2026 gilt vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag.

Wird der Familienzuschlag berechnet?

Ja, und er erscheint als eigene Zeile im Ergebnis. In Bayern richtet er sich nach der Ortsklasse Ihres Wohnorts; „Stufe 1“ bedeutet dort das erste Kind, nicht den Familienstand.

Wie viele Erfahrungsstufen hat Bayern?

Die Besoldungsordnung A reicht von Stufe 2 bis Stufe 11. Die Einstiegsstufe steigt mit der Besoldungsgruppe – höhere Ämter beginnen erst in einer höheren Stufe. Leere Felder links in der Tabelle sind deshalb korrekt.

Warum zahlen Beamte keine Sozialabgaben?

Weil sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. An die Stelle von gesetzlicher Rente und Krankenversicherung treten Beamtenversorgung und Beihilfe. Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entfallen vollständig.

Was trage ich beim PKV-Beitrag ein?

Ihren Eigenanteil nach Abzug der Beihilfe, nicht den vollen Tarifbeitrag. Der Bemessungssatz beträgt 50 Prozent für Sie selbst, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent, für den Ehegatten 70 und je Kind 80 Prozent.

Gibt es in Bayern eine pauschale Beihilfe?

Bayern bietet derzeit nicht die pauschale Beihilfe, mit der Beamtinnen und Beamte freiwillig gesetzlich versichert bleiben können und dennoch einen Zuschuss erhalten.

Wie berechnet sich meine Pension?

Mit 1,79375 Prozent je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Ruhegehaltfähig sind Grundgehalt und Familienzuschlag der Stufe 1. Den genauen Wert rechnet der Pensionsrechner aus.

Wird Teilzeit berücksichtigt?

Ja. Tragen Sie Ihren Beschäftigungsumfang in Prozent ein – gekürzt werden Grundgehalt und Familienzuschlag gleichermaßen, weil die Dienstbezüge im Verhältnis der Arbeitszeit gekürzt werden.

Gilt der Rechner auch für Kommunalbeamte?

Ja, sofern sie dem Besoldungsrecht des Landes unterliegen. Für Bundesbeamte gilt das Bundesbesoldungsgesetz mit eigener Tabelle und nur acht Erfahrungsstufen.

Quellen und Stand der Daten

  • Bayerisches Besoldungsgesetz, Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Oktober 2026
  • Bayerisches Besoldungsgesetz, Familienzuschlag in der ab 1. Oktober 2026 geltenden Fassung
  • Beihilfevorschriften Bayern
  • § 14 BeamtVG beziehungsweise das Landesversorgungsrecht – Ruhegehaltssatz 1,79375 Prozent je Dienstjahr
  • Programmablaufplan 2026 für den Lohnsteuerabzug, Bundesministerium der Finanzen
  • § 32a EStG ab Veranlagungszeitraum 2026 – Grundfreibetrag 12.348 €

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