Besoldungsrechner NRW 2026

Der Besoldungsrechner NRW 2026 berechnet Ihre Nettobesoldung als Landes- oder Kommunalbeamtin in Nordrhein-Westfalen – mit der Tabelle ab 1. April 2026 und dem Familienzuschlag nach Mietenstufe, den er als eigene Zeile ausweist.

Stand: 24. September 2026Tabelle gültig ab: 01.04.2026Rechtsstand: geltendes RechtQuellen & MethodikRedaktionelle Richtlinien

Grundgehalt, Familienzuschlag nach Mietenstufe und Netto – Tabelle ab 01.04.2026

Amt

Familie

Ab dem ersten Kind hängt der Familienzuschlag in NRW von der Mietenstufe Ihres Wohnorts ab.

Steuer & Versicherung

Netto im Monat

–

–

Grundgehalt–
Familienzuschlag–
Bruttobesoldung–
Lohnsteuer–
Solidaritätszuschlag–
Kirchensteuer–
Private Krankenversicherung–
Private Pflegeversicherung–
Nettobesoldung–
Keine Sozialabgaben–
Jahresbesoldung brutto–
Abzugsquote–
Pension bei 40 Dienstjahren–

Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung; in der Vorsorgepauschale werden deshalb nur die privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt. Der PKV-Beitrag ist Ihr Eigenanteil nach Abzug der Beihilfe. Das Ergebnis ist eine Orientierung und ersetzt keine Bezügemitteilung.

Der Familienzuschlag in NRW hängt vom Wohnort ab

Das ist die Besonderheit, an der die meisten Rechner scheitern: In Nordrhein-Westfalen ist der Familienzuschlag ab dem ersten Kind nach der Mietenstufe des Wohnorts gestaffelt. Die Stufen 2 bis 5 sind dabei Gesamtbeträge und keine Aufschläge auf die Stufe 1.

Zwei Beamte derselben Besoldungsgruppe mit derselben Familie bekommen deshalb unterschiedlich viel – je nachdem, wo sie wohnen:

Familienzuschlag NRW nach Mietenstufe (A 13, 2 Kinder)In NRW hängt der Familienzuschlag ab dem ersten Kind von der Mietenstufe des Wohnorts ab – hier 734,08 € bis 1.721,50 € monatlich.Familienzuschlag in NRW nach MietenstufeA 13, verheiratet, 2 Kinder – gleiches Amt, gleiche Familie, anderer WohnortMietenstufe I734,08 €Mietenstufe II877,30 €Mietenstufe III1.024,87 €Mietenstufe IV1.196,36 €Mietenstufe V1.358,93 €Mietenstufe VI1.526,09 €Mietenstufe VII1.721,50 €Unterschied zwischen Mietenstufe I und VII: 987,42 € im Monat, also 11.849,04 € im Jahr.
In NRW hängt der Familienzuschlag ab dem ersten Kind von der Mietenstufe des Wohnorts ab – hier 734,08 € bis 1.721,50 € monatlich.

Für den kinderlosen Fall bleibt es einfach: Verheiratete erhalten den Familienzuschlag der Stufe 1 in Höhe von 173,50 € (A 5 und A 6: 169,26 €, A 7 und A 8: 167,26 €), unabhängig vom Wohnort.

Familienzuschlag in Nordrhein-Westfalen ab 1. April 2026 – Gesamtbeträge je Monat, übrige Besoldungsgruppen (nicht A 5 bis A 8)
FamiliensituationMS IMS IIMS IIIMS IVMS VMS VIMS VII
verheiratet, keine Kinder173,50 €173,50 €173,50 €173,50 €173,50 €173,50 €173,50 €
1 Kind324,52 €324,52 €373,81 €518,76 €651,57 €794,39 €955,05 €
2 Kinder734,08 €877,30 €1.024,87 €1.196,36 €1.358,93 €1.526,09 €1.721,50 €
3 Kinder1.436,24 €1.601,59 €1.775,12 €1.977,14 €2.162,61 €2.358,88 €2.586,52 €
4 Kinder2.143,64 €2.333,69 €2.534,32 €2.764,39 €2.973,69 €3.212,40 €3.473,44 €

Quelle: Anlage 13 zum Landesbesoldungsgesetz NRW, gültig ab 1. April 2026. Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 gelten geringfügig abweichende Beträge; der Rechner oben berücksichtigt sie automatisch.

Besoldungstabelle NRW 2026

Die Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A, gültig seit dem 1. April 2026. Die Grundgehälter stiegen um 3,36 Prozent.

Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A in Nordrhein-Westfalen, Monatsbeträge in Euro, gültig ab 1. April 2026
GruppeStufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12
A 53.076,37 €3.145,21 €3.214,05 €3.282,90 €3.351,75 €3.420,60 €3.489,46 €3.558,32 €––
A 63.128,27 €3.203,86 €3.279,46 €3.355,07 €3.430,67 €3.506,25 €3.581,84 €3.657,40 €––
A 73.215,64 €3.309,66 €3.403,66 €3.497,60 €3.591,62 €3.658,72 €3.725,87 €3.793,02 €––
A 83.297,34 €3.417,78 €3.538,22 €3.658,68 €3.779,14 €3.859,42 €3.939,72 €4.020,04 €4.100,31 €–
A 93.438,22 €3.565,23 €3.692,22 €3.819,22 €3.946,23 €4.033,49 €4.120,87 €4.208,16 €4.295,45 €–
A 103.693,51 €3.856,20 €4.018,94 €4.181,64 €4.344,38 €4.452,85 €4.561,86 €4.672,80 €4.783,77 €–
A 114.047,72 €4.209,60 €4.371,53 €4.533,45 €4.698,97 €4.809,35 €4.919,78 €5.031,72 €5.144,33 €5.256,99 €
A 12–4.504,78 €4.701,47 €4.898,95 €5.099,22 €5.233,52 €5.367,79 €5.502,12 €5.636,43 €5.770,65 €
A 13––5.221,48 €5.438,95 €5.656,44 €5.801,45 €5.946,45 €6.091,47 €6.236,50 €6.381,49 €
A 14––5.530,75 €5.812,82 €6.094,83 €6.282,88 €6.470,89 €6.658,95 €6.846,99 €7.035,03 €
A 15–––6.355,71 €6.665,80 €6.913,86 €7.161,95 €7.410,06 €7.658,16 €7.906,23 €
A 16–––6.981,43 €7.340,03 €7.626,98 €7.913,91 €8.200,79 €8.487,74 €8.774,66 €

Quelle: Anlage 6 zum Landesbesoldungsgesetz NRW in der ab 1. April 2026 geltenden Fassung.

Grundgehalt je Besoldungsgruppe in NRWDie Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 im Größenvergleich, jeweils Stufe 8.Besoldungstabelle NRW 2026: Grundgehalt je BesoldungsgruppeStufe 8, Vollzeit · gültig ab 1. April 2026A 167.626,98 €A 156.913,86 €A 146.282,88 €A 135.801,45 €A 125.233,52 €A 114.809,35 €A 104.452,85 €A 94.033,49 €A 83.859,42 €A 73.658,72 €A 63.506,25 €A 53.420,60 €
Die Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 im Größenvergleich, jeweils Stufe 8.

Erfahrungsstufen: Warum die Tabelle bei Stufe 3 beginnt

Nordrhein-Westfalen hat die Stufen 1 und 2 abgeschafft. Die Tabelle startet bei Stufe 3 und endet je nach Besoldungsgruppe bei Stufe 10, 11 oder 12. Zusätzlich steigt die Einstiegsstufe mit der Besoldungsgruppe:

  • A 5 bis A 11 – Einstieg in Stufe 3
  • A 12 – Einstieg in Stufe 4
  • A 13 und A 14 – Einstieg in Stufe 5
  • A 15 und A 16 – Einstieg in Stufe 6

Die leeren Felder links in der Tabelle sind deshalb kein Darstellungsfehler, sondern geltendes Recht. Kein anderer Besoldungsrechner erklärt das – es ist der häufigste Grund, warum Tabellen falsch gelesen werden.

Beihilfe und private Krankenversicherung

An die Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung tritt die Beihilfe: Der Dienstherr erstattet einen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, den Rest deckt Ihre private Krankenversicherung ab.

Beihilfe-Bemessungssätze in Nordrhein-Westfalen
Berechtigte PersonBemessungssatz
Beamtin oder Beamter (aktiv)50 %
… mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 %
je Kind80 %
Versorgungsempfänger70 %

Die Einkommensgrenze für den Ehegatten liegt 2026 bei 23.861,00 €, bezogen auf das Vorjahr. Mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt Ihr eigener Bemessungssatz von 50 auf 70 Prozent – Ihr PKV-Eigenanteil sinkt dadurch spürbar.

Beihilfenverordnung NRW. Eine pauschale Beihilfe als Alternative zur privaten Krankenversicherung gibt es in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht; sie ist im Koalitionsvertrag angekündigt, aber noch nicht umgesetzt.

Beamtin oder Tarifbeschäftigte: gleiches Brutto, anderes Netto

Der Vergleich, den sonst niemand ausrechnet. Beide Seiten mit 5.221,48 € brutto, Steuerklasse I, keine Kinder:

Netto-Vergleich Beamte und TarifbeschäftigteBei identischem Bruttobetrag bleibt Beamtinnen und Beamten mehr netto, weil keine Sozialabgaben anfallen.Gleiches Brutto, anderes Netto5.221,48 € brutto im Monat, Steuerklasse I ohne KinderBeamtin / Beamter3.758,98 € nettoTarifbeschäftigte3.148,22 € nettoUnterschied: 610,76 € im Monat – keine Sozialabgaben,dafür die private Krankenversicherung aus eigener Tasche.
Bei identischem Bruttobetrag bleibt Beamtinnen und Beamten mehr netto, weil keine Sozialabgaben anfallen.

Auf der Tarifseite gehen rund 1.135,67 € an Sozialversicherungsbeiträgen und 94,51 € an Zusatzversorgung ab. Auf der Beamtenseite entfällt beides – dafür zahlen Sie Ihre private Kranken- und Pflegeversicherung vollständig selbst, im Beispiel mit 320 € und 55 € angesetzt.

Der Vorteil ist real, aber kleiner als die reine Abgabenersparnis vermuten lässt. Und er verschiebt sich im Alter: Der Pension von bis zu 71,75 Prozent der letzten Dienstbezüge steht auf der Tarifseite die gesetzliche Rente plus Zusatzversorgung gegenüber. Wer die Tarifseite durchrechnen möchte: TV-L-Rechner 2026.

Was später als Pension bleibt

Das Ruhegehalt beträgt je ruhegehaltfähigem Dienstjahr 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent. Der Höchstsatz ist nach 40 Dienstjahren erreicht.

Ruhegehaltfähig sind das Grundgehalt und der Familienzuschlag der Stufe 1 – die kinderbezogenen Anteile zählen nicht mit. Wer also in hoher Mietenstufe einen großen Familienzuschlag bezieht, nimmt davon nur den Verheiratetenanteil in die Pension mit.

Zwei weitere Punkte, die häufig übersehen werden: Bei vorzeitigem Ruhestand wird ein Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent je Jahr abgezogen, gedeckelt je nach Fallgruppe. Und maßgeblich sind die Dienstbezüge des Amtes, das Sie vor dem Ruhestand mindestens zwei Jahre innehatten – eine Beförderung kurz vor Schluss wirkt sich nicht mehr aus.

Besoldungserhöhung in NRW

Zum 1. April 2026 stiegen die Grundgehälter um 3,36 Prozent, die Familienzuschläge um 2,80 Prozent. Anders als in Bayern und Baden-Württemberg, wo derzeit nur vorgriffsweise gezahlt wird, und anders als beim Bund, wo noch ein Referentenentwurf läuft, ist die Anpassung in NRW bereits geltendes Recht.

Für den 1. Januar 2027 hat das Land eine Reform angekündigt: Der Familienzuschlag der Stufe 1 soll in die Grundgehälter überführt und die Mietenstufen-Staffelung abgeschafft werden. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Häufige Fragen

Berücksichtigt der Rechner den Familienzuschlag?

Ja – und er weist ihn als eigene Zeile aus, damit Sie ihn prüfen können. Das ist in NRW nicht trivial: Ab dem ersten Kind richtet sich der Betrag nach der Mietenstufe Ihres Wohnorts (I bis VII) und ist ein Gesamtbetrag, kein Aufschlag auf die Stufe 1. Bei A 13 mit zwei Kindern liegen zwischen Mietenstufe I und VII rund 987,42 € im Monat.

Was ist die Mietenstufe und wo finde ich meine?

Die Mietenstufe stammt aus dem Wohngeldrecht und bildet das örtliche Mietniveau ab. Jede Gemeinde ist einer der Stufen I bis VII zugeordnet; Großstädte wie Düsseldorf oder Köln liegen hoch, ländliche Gemeinden niedrig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort, nicht Ihr Dienstort. Die Zuordnung Ihrer Gemeinde steht in der Anlage zur Wohngeldverordnung; Ihre Bezügestelle nennt sie Ihnen ebenfalls.

Warum beginnt meine Besoldungsgruppe erst bei Stufe 3 oder später?

Nordrhein-Westfalen hat die Stufen 1 und 2 im Landesdienst abgeschafft. Die Tabelle beginnt bei Stufe 3, und die Einstiegsstufe steigt mit der Besoldungsgruppe: A 12 startet bei Stufe 4, A 13 und A 14 bei Stufe 5, A 15 und A 16 bei Stufe 6. Die leeren Felder links in der Tabelle sind deshalb kein Fehler.

Warum zahlen Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge?

Beamtinnen und Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. An die Stelle der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung treten die Beamtenversorgung und die Beihilfe. Deshalb entfallen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig – dafür tragen Sie Ihre private Krankenversicherung selbst.

Was muss ich beim PKV-Beitrag eintragen?

Ihren Eigenanteil nach Abzug der Beihilfe, nicht den vollen Tarifbeitrag. In NRW erstattet der Dienstherr 50 Prozent Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Ihre PKV versichert entsprechend nur den Rest. Den exakten Monatsbeitrag finden Sie auf Ihrer Versicherungspolice.

Wie hoch ist die Beihilfe in NRW genau?

50 Prozent für Sie selbst, 70 Prozent für den Ehegatten oder Lebenspartner (sofern dessen Einkommen im Vorjahr 23.861,00 € nicht überstieg), 80 Prozent je Kind und 70 Prozent für Versorgungsempfänger. Mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt Ihr eigener Satz auf 70 Prozent.

Wie viel mehr bleibt mir als Beamter gegenüber einem Tarifbeschäftigten?

Bei einem Bruttobetrag von 5.221,48 € in Steuerklasse I bleiben einer Beamtin oder einem Beamten rund 3.758,98 €, einer tarifbeschäftigten Person rund 3.148,22 € – ein Unterschied von etwa 610,76 € im Monat. Der Abstand entsteht durch die fehlenden Sozialabgaben und wird durch die selbst getragene Krankenversicherung teilweise wieder aufgezehrt.

Wann wurde die Besoldung in NRW zuletzt erhöht?

Zum 1. April 2026. Die Grundgehälter stiegen um 3,36 Prozent, die Familienzuschläge und die übrigen teilnehmenden Bestandteile um 2,80 Prozent. Anders als in einigen anderen Ländern ist die Anpassung in NRW bereits geltendes Recht und steht nicht unter Gesetzesvorbehalt.

Gilt der Rechner auch für Kommunalbeamte in NRW?

Ja. Das Landesbesoldungsgesetz NRW gilt für Landesbeamte ebenso wie für Beamtinnen und Beamte der Gemeinden, Kreise und sonstigen Körperschaften des Landes. Für Bundesbeamte gilt dagegen das Bundesbesoldungsgesetz mit einer eigenen Tabelle und nur acht Erfahrungsstufen.

Wie berechnet sich meine spätere Pension?

Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren. Ruhegehaltfähig sind das Grundgehalt und der Familienzuschlag der Stufe 1 – die kinderbezogenen Anteile zählen nicht mit. Der Rechner zeigt Ihnen den Wert bei 40 Dienstjahren als Orientierung an.

Ist die Jahressonderzahlung enthalten?

Nein. Die Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte in NRW ist gesondert geregelt und nicht Teil der Monatstabelle. Der Rechner weist das monatliche Grundgehalt samt Familienzuschlag aus.

Wird Teilzeit berücksichtigt?

Ja. Tragen Sie Ihren Beschäftigungsumfang in Prozent ein. Gekürzt werden sowohl das Grundgehalt als auch der Familienzuschlag, denn nach dem Besoldungsrecht werden die Dienstbezüge im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt.

Quellen und Stand der Daten

  • Landesbesoldungsgesetz NRW, Anlage 6 (Grundgehaltssätze Besoldungsordnung A), gültig ab 1. April 2026
  • Landesbesoldungsgesetz NRW, Anlage 13 (Familienzuschlag), gültig ab 1. April 2026
  • Beihilfenverordnung NRW – Bemessungssätze und Einkommensgrenze für Ehegatten
  • Beamtenversorgungsrecht: Ruhegehaltssatz 1,79375 Prozent je Dienstjahr, Höchstsatz 71,75 Prozent
  • Programmablaufplan 2026 für den Lohnsteuerabzug, Bundesministerium der Finanzen
  • § 32a EStG ab Veranlagungszeitraum 2026 – Grundfreibetrag 12.348 €

Wie wir prüfen und aktualisieren, steht in unseren redaktionellen Richtlinien.

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