Der TV-L regelt die Bezahlung der Beschäftigten in 15 Bundesländern – von der Landesbehörde über die Hochschule bis zur Universitätsklinik. Hier finden Sie Rechner und Tabellen mit den Werten ab 1. April 2026.
Was ist der TV-L?
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder gilt seit 2006 und löste für den Länderbereich den alten BAT ab. Verhandelt wird er zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften – getrennt von den Verhandlungen für Bund und Kommunen, die den TVöD betreffen.
Unter den TV-L fallen Landesverwaltungen, Finanzämter, Polizeiverwaltungen, Justiz, Schulen, Hochschulen, Universitätskliniken, Landesbetriebe und Landesämter. Insgesamt geht es um rund eine Million Beschäftigte.
Wie das Entgelt aufgebaut ist
Wie im TVöD bestimmen zwei Größen das Tabellenentgelt: die Entgeltgruppe E 1 bis E 15 samt der Überleitungsgruppen E 2Ü, E 13Ü und E 15Ü, und die Stufe 1 bis 6. Der Aufstieg folgt festen Laufzeiten – ein Jahr bis Stufe 2, danach zwei, drei, vier und fünf Jahre.
Den genauen Betrag für Ihre Kombination ermittelt der TV-L-Rechner 2026.
Die Besonderheit: Arbeitszeit ist Ländersache
Anders als im TVöD ist die Wochenarbeitszeit im TV-L nicht einheitlich. Sie wird nach § 6 TV-L je Land festgelegt und reicht von 38:42 Stunden in Schleswig-Holstein bis 40:00 Stunden in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Das Tabellenentgelt ist dabei überall gleich. Wer also in einem 40-Stunden-Land arbeitet, verdient pro Stunde rund 3,4 Prozent weniger als in Schleswig-Holstein – bei identischem Monatsgehalt.
Die Tarifeinigung der Länder
Der laufende Abschluss sieht drei Erhöhungsschritte vor:
- 2,8 Prozent ab 1. April 2026, mindestens jedoch 100 Euro
- 2,0 Prozent ab 1. März 2027
- 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028
Die Mindesterhöhung von 100 Euro wirkt überproportional in den unteren Entgeltgruppen. Die aktuellen Werte stehen in der TV-L Entgelttabelle 2026.
Hessen: die Ausnahme
Hessen ist 2004 aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten. Dort gilt der TV-H mit eigener Entgelttabelle, eigener Tarifrunde und eigenen Regelungen. Wer in Hessen im Landesdienst arbeitet, findet sich in den TV-L-Tabellen nicht wieder.
Was über das Tabellenentgelt hinausgeht
Die Jahressonderzahlung liegt je nach Entgeltgruppe zwischen 32,53 und 88,14 Prozent eines Monatsentgelts – deutlich niedriger als im TVöD. Hinzu kommen je nach Tätigkeit Entgeltgruppenzulagen, Fremdsprachen- und Pflegedienstzulagen, Zeitzuschläge sowie in Berlin, Hamburg und Bremen Ballungsraum- und Stadtstaatenzulagen.
Alle TV-L-Beschäftigten sind zusätzlich in der Zusatzversorgung pflichtversichert, in der Regel über die VBL.
Häufige Fragen zum TV-L
Für wen gilt der TV-L?
Für Beschäftigte der 15 Länder in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder – Landesbehörden, Hochschulen, Universitätskliniken, Schulen, Finanzämter und Landesbetriebe. Nicht in Hessen, nicht bei Bund und Kommunen, nicht für Beamte.
Wie viel verdient man im TV-L?
Die Spanne reicht 2026 von 2.534,49 € in E 1 Stufe 2 bis 8.846,64 € in E 15Ü Stufe 5. Eine häufige Kombination wie E 9b Stufe 3 liegt bei 4.035,07 €.
Was ist der Unterschied zwischen TV-L und TVöD?
Der TV-L gilt für die Länder, der TVöD für Bund und Kommunen. Tabellen, Jahressonderzahlung und Arbeitszeit unterscheiden sich – im TV-L ist die Wochenarbeitszeit sogar je Bundesland verschieden.
Wann steigt das TV-L-Gehalt das nächste Mal?
Zum 1. März 2027 um 2,0 Prozent, danach zum 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent.
Gilt der TV-L für Lehrkräfte?
Für angestellte Lehrkräfte ja, meist in E 11 bis E 13. Verbeamtete Lehrkräfte fallen unter das Besoldungsrecht ihres Landes.
Übergeordnet: Öffentlicher Dienst & Beamte