TVöD Rechner 2026

Der TVöD-Rechner 2026 zeigt Ihnen in wenigen Sekunden, was von Ihrem Tabellenentgelt im öffentlichen Dienst netto übrig bleibt – für Kommunen und Bund, inklusive Zusatzversorgung, Stundenlohn, Jahressonderzahlung und Arbeitgeberkosten. Darunter finden Sie die vollständigen TVöD-Entgelttabellen 2026 als durchsuchbare Tabelle.

Stand: 24. September 2026Tabelle gültig: 01.05.2026 – 31.03.2027Geprüft von: Redaktion rechnerwissen.deQuellen & MethodikRedaktionelle Richtlinien

TVöD-Rechner 2026

Entgelttabelle vom 01.05.2026 · Brutto, Netto, Stundenlohn und Jahresgehalt inklusive Jahressonderzahlung

Tarif
Steuer
Versicherung

Netto im Monat

–

–

Tabellenentgelt–
Zulage–
Bruttogehalt–
Lohnsteuer–
Solidaritätszuschlag–
Kirchensteuer–
Rentenversicherung 9,3 %–
Arbeitslosenvers. 1,3 %–
Krankenversicherung–
Pflegeversicherung–
Zusatzversorgung–
Nettogehalt–
Stundenlohn–
Jahressonderzahlung–
Jahresbrutto inkl. JSZ–
Arbeitgeberkosten–

Berechnet nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €) und den Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026. Das Ergebnis ist eine sorgfältige Orientierung und kann von Ihrer Abrechnung abweichen, etwa durch Entgeltumwandlung, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder eine private Krankenversicherung.

TVöD-Rechner 2026: So berechnen Sie Ihr Gehalt

Das Gehalt im öffentlichen Dienst ergibt sich nicht aus einer Verhandlung, sondern aus einer Tabelle. Zwei Angaben genügen, um die richtige Zeile zu finden: die Entgeltgruppe, die sich aus Ihrer Tätigkeit ergibt, und die Stufe, die Ihre Erfahrungszeit abbildet. Der Schnittpunkt beider Angaben ist Ihr monatliches Tabellenentgelt in Vollzeit.

Diese Angaben brauchen Sie

  • Tarifgebiet – TVöD VKA für Kommunen und kommunale Betriebe, TVöD Bund für die Bundesverwaltung. Beides steht in Ihrem Arbeitsvertrag.
  • Entgeltgruppe und Stufe – beide finden Sie auf jeder Gehaltsabrechnung.
  • Wochenarbeitszeit – 39 Stunden in Vollzeit; bei Teilzeit Ihre tatsächliche Stundenzahl.
  • Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer und Kinderfreibeträge – für die Steuerberechnung.
  • Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse – der genaue Prozentsatz steht auf der Abrechnung.

Was der Rechner berücksichtigt

Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone, Kirchensteuer nach Landessatz, alle vier Zweige der Sozialversicherung mit den Beitragsbemessungsgrenzen 2026 sowie den Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung. Die ab 2026 neu geregelte Vorsorgepauschale – mit dem neuen Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung und ohne die weggefallene Mindestvorsorgepauschale – ist bereits umgesetzt.

Was der Rechner nicht abbildet

Individuelle Lohnsteuer-Freibeträge, Entgeltumwandlung, Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Schicht- und Wechselschichtzulagen, Leistungsentgelt sowie private Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Posten hängen vom Einzelfall ab und lassen sich nicht pauschal ansetzen.

TVöD Entgelttabelle 2026 VKA – gültig ab 1. Mai 2026

Diese Tabelle gilt für Beschäftigte der Kommunen und kommunalen Betriebe. Grundlage ist der Tarifabschluss vom 6. April 2025: Nach der ersten Erhöhung um 3,0 Prozent zum 1. April 2025 folgte zum 1. Mai 2026 die zweite Stufe mit 2,8 Prozent. Die Werte gelten bis zum 31. März 2027.

TVöD VKA – Monatliche Tabellenentgelte in Euro, gültig vom 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit, 39 Stunden pro Woche)
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 15Ü–7.149,93 €7.901,07 €8.612,70 €9.087,16 €9.197,81 €
E 155.827,86 €6.208,96 €6.634,05 €7.214,39 €7.811,37 €8.204,11 €
E 145.298,27 €5.643,35 €6.094,01 €6.594,12 €7.151,57 €7.551,78 €
E 134.901,11 €5.279,32 €5.709,87 €6.177,31 €6.727,38 €7.025,87 €
E 124.415,70 €4.850,91 €5.359,50 €5.923,82 €6.586,00 €6.900,18 €
E 114.269,64 €4.669,92 €5.046,03 €5.454,10 €6.012,56 €6.326,77 €
E 104.124,53 €4.438,16 €4.794,69 €5.181,37 €5.611,95 €5.753,35 €
E 9c4.010,72 €4.290,50 €4.594,76 €4.922,61 €5.275,05 €5.527,70 €
E 9b3.779,84 €4.039,01 €4.203,56 €4.690,55 €4.979,11 €5.313,37 €
E 9a3.658,61 €3.877,94 €4.097,67 €4.586,77 €4.697,43 €4.979,97 €
E 83.486,40 €3.697,29 €3.843,36 €3.992,40 €4.153,50 €4.230,97 €
E 73.294,98 €3.537,94 €3.682,69 €3.828,76 €3.969,05 €4.045,24 €
E 63.240,30 €3.440,25 €3.580,46 €3.719,22 €3.855,50 €3.926,20 €
E 53.124,08 €3.318,04 €3.449,05 €3.587,78 €3.716,70 €3.783,33 €
E 42.994,17 €3.190,45 €3.355,14 €3.457,66 €3.560,17 €3.620,20 €
E 32.953,13 €3.164,20 €3.215,57 €3.332,99 €3.421,10 €3.501,81 €
E 2Ü2.787,52 €3.028,30 €3.116,51 €3.234,12 €3.314,92 €3.433,49 €
E 22.767,54 €2.975,32 €3.027,12 €3.101,04 €3.263,52 €3.433,49 €
E 1–2.534,55 €2.568,83 €2.611,69 €2.651,64 €2.754,50 €

Quelle: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Anlage A zum TVöD-VKA, in der Fassung des Tarifabschlusses vom 6. April 2025. In E 15Ü ist die Stufe 1 nicht besetzt, in E 1 gibt es keine Stufe 1.

Stundenlohn im TVöD 2026

Für den Stundenlohn wird das Monatsentgelt durch die durchschnittlichen Monatsstunden geteilt. Bei einer 39-Stunden-Woche sind das 169,57 Stunden im Monat (39 × 4,348), bei 40 Stunden 173,92 Stunden. Die Zahl 4,348 ergibt sich aus 52,18 Wochen im Jahr geteilt durch zwölf Monate.

Stundenlohn im TVöD VKA 2026 bei 39 Stunden pro Woche – Tabellenentgelt geteilt durch 169,57 Monatsstunden
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 15Ü–42,16 €46,59 €50,79 €53,59 €54,24 €
E 1534,37 €36,62 €39,12 €42,54 €46,07 €48,38 €
E 1431,24 €33,28 €35,94 €38,89 €42,17 €44,53 €
E 1328,90 €31,13 €33,67 €36,43 €39,67 €41,43 €
E 1226,04 €28,61 €31,61 €34,93 €38,84 €40,69 €
E 1125,18 €27,54 €29,76 €32,16 €35,46 €37,31 €
E 1024,32 €26,17 €28,28 €30,56 €33,09 €33,93 €
E 9c23,65 €25,30 €27,10 €29,03 €31,11 €32,60 €
E 9b22,29 €23,82 €24,79 €27,66 €29,36 €31,33 €
E 9a21,58 €22,87 €24,16 €27,05 €27,70 €29,37 €
E 820,56 €21,80 €22,67 €23,54 €24,49 €24,95 €
E 719,43 €20,86 €21,72 €22,58 €23,41 €23,86 €
E 619,11 €20,29 €21,11 €21,93 €22,74 €23,15 €
E 518,42 €19,57 €20,34 €21,16 €21,92 €22,31 €
E 417,66 €18,81 €19,79 €20,39 €21,00 €21,35 €
E 317,42 €18,66 €18,96 €19,66 €20,17 €20,65 €
E 2Ü16,44 €17,86 €18,38 €19,07 €19,55 €20,25 €
E 216,32 €17,55 €17,85 €18,29 €19,25 €20,25 €
E 1–14,95 €15,15 €15,40 €15,64 €16,24 €

Jahresbrutto inklusive Jahressonderzahlung

Wer Angebote vergleicht, sollte nicht das Monats-, sondern das Jahresentgelt ansetzen. Im öffentlichen Dienst kommt zu den zwölf Monatsentgelten die Jahressonderzahlung im November hinzu.

Jahresbrutto 2026 im TVöD VKA: zwölf Monatsentgelte plus Jahressonderzahlung, Vollzeit mit 39 Stunden
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 3Stufe 6Jahressonderzahlung
E 15Ü–98.904,01 €114.464,89 €4.091,17 €
E 1573.369,43 €83.043,71 €101.884,43 €3.435,11 €
E 1466.734,72 €76.283,60 €93.776,84 €3.155,48 €
E 1361.769,89 €71.475,01 €87.267,01 €2.956,57 €
E 1256.755,06 €68.080,66 €86.568,82 €3.766,66 €
E 1154.782,03 €64.098,71 €79.467,59 €3.546,35 €
E 1052.864,07 €60.905,99 €72.409,91 €3.369,71 €
E 9c51.357,84 €58.366,32 €69.561,60 €3.229,20 €
E 9b48.312,34 €53.396,98 €66.714,70 €2.954,26 €
E 9a46.783,16 €52.051,88 €62.639,48 €2.879,84 €
E 845.084,82 €49.368,34 €54.019,66 €3.248,02 €
E 742.652,00 €47.304,52 €51.655,12 €3.112,24 €
E 641.909,45 €45.991,37 €50.140,25 €3.025,85 €
E 540.403,75 €44.303,39 €48.314,75 €2.914,79 €
E 438.765,47 €43.097,11 €46.277,83 €2.835,43 €
E 338.155,04 €41.304,32 €44.739,20 €2.717,48 €
E 2Ü36.084,00 €40.031,88 €43.835,64 €2.633,76 €
E 235.768,70 €38.883,66 €43.760,10 €2.558,22 €
E 1–32.996,88 €35.224,92 €2.170,92 €

TVöD Entgelttabelle 2026 Bund – gültig ab 1. Mai 2026

Für Beschäftigte der unmittelbaren Bundesverwaltung gilt eine eigene Tabelle. In den meisten Entgeltgruppen sind die Beträge identisch mit der VKA-Tabelle – die Unterschiede konzentrieren sich auf die Gruppen E 9a bis E 9c sowie die Ü-Gruppen.

TVöD Bund – Monatliche Tabellenentgelte in Euro, gültig vom 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit, 39 Stunden pro Woche)
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 15Ü7.062,92 €7.814,11 €8.525,72 €9.000,15 €9.110,86 €–
E 155.827,86 €6.208,96 €6.634,05 €7.214,39 €7.811,37 €8.204,11 €
E 145.298,27 €5.643,35 €6.094,01 €6.594,12 €7.151,57 €7.551,78 €
E 134.901,11 €5.279,32 €5.709,87 €6.177,31 €6.727,38 €7.025,87 €
E 124.415,70 €4.850,91 €5.359,50 €5.923,82 €6.586,00 €6.900,18 €
E 114.269,64 €4.669,92 €5.046,03 €5.454,10 €6.012,56 €6.326,77 €
E 104.124,53 €4.438,16 €4.794,69 €5.181,37 €5.611,95 €5.753,35 €
E 9c3.978,29 €4.249,97 €4.589,09 €4.958,59 €5.359,19 €5.487,80 €
E 9b3.833,50 €3.956,17 €4.267,03 €4.608,13 €4.983,57 €5.297,75 €
E 9a3.691,52 €3.917,37 €3.981,07 €4.196,35 €4.590,80 €4.746,88 €
E 83.486,40 €3.697,29 €3.843,36 €3.992,40 €4.153,50 €4.230,97 €
E 73.294,98 €3.537,94 €3.682,69 €3.828,76 €3.969,05 €4.045,24 €
E 63.240,30 €3.440,25 €3.580,46 €3.719,22 €3.855,50 €3.926,20 €
E 53.124,08 €3.318,04 €3.449,05 €3.587,78 €3.716,70 €3.783,33 €
E 42.994,17 €3.190,45 €3.355,14 €3.457,66 €3.560,17 €3.620,20 €
E 32.953,13 €3.164,20 €3.215,57 €3.332,99 €3.421,10 €3.501,81 €
E 2Ü2.787,52 €3.028,30 €3.116,51 €3.234,12 €3.314,92 €3.375,24 €
E 22.767,54 €2.975,32 €3.027,12 €3.101,04 €3.263,52 €3.433,49 €
E 1–2.543,55 €2.568,83 €2.611,69 €2.651,64 €2.754,50 €

Quelle: TVöD Bund, Anlage A, Fassung des Tarifabschlusses vom 6. April 2025. In E 15Ü ist beim Bund die Stufe 6 nicht besetzt.

Unterschied TVöD Bund und TVöD VKA

Die häufigste Frage vor dem Wechsel zwischen Kommune und Bund. Betroffen sind nur sechs Entgeltgruppen:

Entgeltgruppen, in denen sich TVöD Bund und TVöD VKA 2026 unterscheiden – alle übrigen Gruppen sind betragsgleich
EntgeltgruppeStufeTVöD VKATVöD BundDifferenz
E 15ÜStufe 1–7.062,92 €Stufe im anderen Tarifgebiet nicht besetzt
E 15ÜStufe 27.149,93 €7.814,11 €+664,18 €
E 15ÜStufe 37.901,07 €8.525,72 €+624,65 €
E 15ÜStufe 48.612,70 €9.000,15 €+387,45 €
E 15ÜStufe 59.087,16 €9.110,86 €+23,70 €
E 15ÜStufe 69.197,81 €–Stufe im anderen Tarifgebiet nicht besetzt
E 9cStufe 14.010,72 €3.978,29 €−32,43 €
E 9cStufe 24.290,50 €4.249,97 €−40,53 €
E 9cStufe 34.594,76 €4.589,09 €−5,67 €
E 9cStufe 44.922,61 €4.958,59 €+35,98 €
E 9cStufe 55.275,05 €5.359,19 €+84,14 €
E 9cStufe 65.527,70 €5.487,80 €−39,90 €
E 9bStufe 13.779,84 €3.833,50 €+53,66 €
E 9bStufe 24.039,01 €3.956,17 €−82,84 €
E 9bStufe 34.203,56 €4.267,03 €+63,47 €
E 9bStufe 44.690,55 €4.608,13 €−82,42 €
E 9bStufe 54.979,11 €4.983,57 €+4,46 €
E 9bStufe 65.313,37 €5.297,75 €−15,62 €
E 9aStufe 13.658,61 €3.691,52 €+32,91 €
E 9aStufe 23.877,94 €3.917,37 €+39,43 €
E 9aStufe 34.097,67 €3.981,07 €−116,60 €
E 9aStufe 44.586,77 €4.196,35 €−390,42 €
E 9aStufe 54.697,43 €4.590,80 €−106,63 €
E 9aStufe 64.979,97 €4.746,88 €−233,09 €
E 2ÜStufe 63.433,49 €3.375,24 €−58,25 €
E 1Stufe 22.534,55 €2.543,55 €+9,00 €

Jahressonderzahlung: der größere Unterschied

Deutlich stärker als die Tabellen unterscheidet sich das Weihnachtsgeld. Beim Bund liegt die Jahressonderzahlung in allen Gruppen spürbar höher als bei den Kommunen.

Jahressonderzahlung 2026 in Prozent eines Monatsentgelts
EntgeltgruppenTVöD VKATVöD Bund
E 1 bis E 884,51 %90 %
E 9a bis E 1270,28 %80 %
E 13 bis E 1551,78 %60 %

Ein Beispiel: In E 9a Stufe 3 erhalten Beschäftigte der Kommunen eine Jahressonderzahlung von rund 2.879,84 €, beim Bund sind es rund 3.184,86 € – trotz des niedrigeren Tabellenentgelts also fast 300 Euro mehr.

Eingruppierung: Welche Entgeltgruppe habe ich?

Die Entgeltgruppe hängt allein von der Tätigkeit ab, nicht von Ausbildung, Alter oder Verhandlungsgeschick. Maßgeblich ist die Entgeltordnung, die Tätigkeitsmerkmale den Gruppen zuordnet. Grob lässt sich der Aufbau so lesen:

  • E 1 bis E 4 – einfache Tätigkeiten ohne abgeschlossene Ausbildung
  • E 5 bis E 8 – abgeschlossene Berufsausbildung, zunehmend selbstständige Arbeit
  • E 9a bis E 9c – herausgehobene Fachtätigkeiten, oft mit Fachwirt oder Verwaltungslehrgang II
  • E 10 bis E 12 – abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) mit entsprechender Tätigkeit
  • E 13 bis E 15 – wissenschaftliche Hochschulausbildung (Master, Diplom), Leitungs- und Grundsatzaufgaben

Die Zuordnung ist rechtlich verbindlich und kann überprüft werden. Wer den Verdacht hat, unterhalb der eigenen Tätigkeit eingruppiert zu sein, wendet sich an den Personalrat – ein Höhergruppierungsantrag ist der übliche Weg.

Erfahrungsstufen 1 bis 6: Wann steige ich auf?

Innerhalb jeder Entgeltgruppe steigen Beschäftigte mit zunehmender Erfahrung in höhere Stufen. Die Laufzeiten werden von Stufe zu Stufe länger:

Stufenlaufzeiten im TVöD – Zeit in der jeweiligen Stufe bis zum nächsten Aufstieg
VonNachErforderliche ZeitDienstjahre insgesamt
Stufe 1Stufe 21 Jahrnach 1 Jahren
Stufe 2Stufe 32 Jahrenach 3 Jahren
Stufe 3Stufe 43 Jahrenach 6 Jahren
Stufe 4Stufe 54 Jahrenach 10 Jahren
Stufe 5Stufe 65 Jahrenach 15 Jahren

Von Stufe 1 bis Stufe 6 vergehen also 15 Jahre. Bei einschlägiger Berufserfahrung kann bereits bei der Einstellung eine höhere Stufe zugeordnet werden – das ist verhandelbar und wird häufig übersehen. Bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Leistung kann die Laufzeit zusätzlich verkürzt werden.

Vom Brutto zum Netto: drei Beispielrechnungen

Alle Beispiele mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %, ohne Kirchensteuer, ohne Zusatzversorgung und mit den Werten für 2026.

Beispiel 1: E 9a Stufe 3, Steuerklasse I, keine Kinder

Tabellenentgelt 4.097,67 €. Abzüge: rund 548 € Lohnsteuer, 381 € Rentenversicherung, 53 € Arbeitslosenversicherung, 359 € Krankenversicherung und 98 € Pflegeversicherung. Es bleiben rund 2.658 € netto. Mit VBL-Eigenanteil von 1,81 % und 9 % Kirchensteuer sinkt das Netto auf rund 2.534 €.

Beispiel 2: E 6 Stufe 2, Steuerklasse III, zwei Kinder

Tabellenentgelt 3.440,25 €. Durch Steuerklasse III fällt die Lohnsteuer mit rund 106 € sehr niedrig aus, die Kinder senken zusätzlich den Pflegeversicherungsbeitrag auf 1,55 %. Netto bleiben rund 2.616 € – trotz eines um gut 650 € niedrigeren Bruttos also fast so viel wie im ersten Beispiel.

Beispiel 3: E 13 Stufe 1 in Teilzeit mit 20 Stunden

Das Vollzeitentgelt von 4.901,11 € wird auf 51,3 Prozent gekürzt: 2.513,39 €. Netto bleiben rund 1.777 €. Der Stundenlohn bleibt dabei unverändert bei 28,90 € – Teilzeit kostet Gehalt, nicht Stundenwert.

Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen

Das Tabellenentgelt ist nicht alles. Je nach Tätigkeit kommen hinzu:

  • Jahressonderzahlung – im November, Höhe nach Tarifgebiet und Entgeltgruppe (siehe Tabelle oben)
  • Zeitzuschläge – für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, berechnet auf das Stundenentgelt
  • Wechselschicht- und Schichtzulage – für Beschäftigte in regelmäßiger Schichtarbeit
  • Leistungsentgelt – variabler Bestandteil, in der Praxis meist über Dienstvereinbarungen geregelt
  • Arbeitsmarkt- und Fachkräftezulage – befristete Zulagen zur Gewinnung schwer zu besetzender Stellen, in den Rechner als freie Zulage eintragbar

Tarifrunde 2027: Was nach dem 31. März 2027 gilt

Der laufende Tarifvertrag endet am 31. März 2027. Die Erhöhung zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent war die letzte Stufe dieses Abschlusses. Ab Frühjahr 2027 wird neu verhandelt – erst dann ändern sich die Tabellenwerte wieder. Wir aktualisieren diese Seite und den Rechner, sobald ein Ergebnis vorliegt.

Häufige Fragen zum TVöD-Rechner 2026

Ist der TVöD-Rechner kostenlos?

Ja. Der Rechner ist ohne Anmeldung, ohne Registrierung und ohne Begrenzung nutzbar. Ihre Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und weder gespeichert noch an uns übertragen.

Welche Entgelttabelle liegt dem Rechner zugrunde?

Die Tabellen vom 1. Mai 2026, gültig bis zum 31. März 2027. Sie beruhen auf dem Tarifabschluss vom 6. April 2025, der zum 1. Mai 2026 eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent vorsieht. Der Rechner enthält sowohl die Tabelle für den TVöD VKA (Kommunen) als auch für den TVöD Bund.

Was ist der Unterschied zwischen TVöD Bund und TVöD VKA?

Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte der unmittelbaren Bundesverwaltung, der TVöD VKA für die Kommunen und ihre Betriebe. In den Entgeltgruppen E 1 bis E 8 und E 10 bis E 15 sind die Tabellenwerte 2026 identisch. Unterschiede gibt es nur bei E 9a, E 9b, E 9c, E 2Ü, E 15Ü und E 1 Stufe 2 sowie – deutlicher – bei der Jahressonderzahlung.

Wie genau ist die Netto-Berechnung?

Die Lohnsteuer wird nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums ermittelt, also nach demselben Verfahren, das Ihr Arbeitgeber anwendet. Berücksichtigt sind der Grundfreibetrag von 12.348 €, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die ab 2026 neu geregelte Vorsorgepauschale, der Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone sowie die Kirchensteuer. Abweichungen zu Ihrer Abrechnung entstehen vor allem durch Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Entgeltumwandlung oder eine private Krankenversicherung.

Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab?

Die häufigsten Gründe: ein eingetragener Lohnsteuer-Freibetrag, eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge, ein abweichender Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, Zeitzuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit, eine Schicht- oder Wechselschichtzulage oder ein Stufenaufstieg im laufenden Monat. Prüfen Sie zuerst den Zusatzbeitrag – er steht auf Ihrer Abrechnung und weicht oft vom Durchschnittswert 2,9 % ab.

Wird die Jahressonderzahlung mitgerechnet?

Ja. Der Rechner weist die Jahressonderzahlung separat aus und zeigt zusätzlich Ihr Jahresbrutto einschließlich dieser Zahlung. Die Höhe richtet sich nach Tarifgebiet und Entgeltgruppe: im TVöD VKA zwischen 51,78 % und 84,51 %, beim Bund zwischen 60 % und 90 % eines Monatsentgelts.

Kann ich Teilzeit berechnen?

Ja. Tragen Sie einfach Ihre tatsächliche Wochenstundenzahl ein. Der Rechner kürzt das Tabellenentgelt anteilig und zeigt Ihnen den Teilzeitfaktor in Prozent an. Bei 20 von 39 Stunden entspricht das 51,3 Prozent.

Wie berechne ich meinen Stundenlohn im TVöD?

Teilen Sie das monatliche Tabellenentgelt durch die durchschnittlichen Monatsstunden. Bei einer 39-Stunden-Woche sind das 169,57 Stunden (39 × 4,348), bei einer 40-Stunden-Woche 173,92 Stunden. E 9a Stufe 3 im TVöD VKA ergibt damit 4.097,67 € ÷ 169,57 = 24,16 € pro Stunde. Der Rechner erledigt das automatisch.

Was ist eine Entgeltgruppe und wie finde ich meine?

Die Entgeltgruppe ergibt sich aus Ihrer Tätigkeit, nicht aus Ihrer Person oder Ihrer Berufserfahrung. Maßgeblich ist die Entgeltordnung: Sie ordnet Tätigkeitsmerkmale den Gruppen E 1 bis E 15 zu. Ihre Gruppe steht im Arbeitsvertrag und auf jeder Gehaltsabrechnung. Sind Sie unsicher, hilft die Personalabteilung oder der Personalrat weiter.

Wann steige ich in die nächste Stufe auf?

Bei ununterbrochener Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe: nach 1 Jahr in Stufe 2, nach weiteren 2 Jahren in Stufe 3, nach 3 Jahren in Stufe 4, nach 4 Jahren in Stufe 5 und nach 5 Jahren in Stufe 6. Von Stufe 1 bis Stufe 6 vergehen also 15 Jahre.

Kann ein Stufenaufstieg vorgezogen werden?

Ja. Bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Leistung kann die Stufenlaufzeit verkürzt werden; bei dauerhaft deutlich unterdurchschnittlicher Leistung kann sie verlängert werden. Außerdem kann bei einschlägiger Berufserfahrung schon bei der Einstellung eine höhere Stufe zugeordnet werden.

Was passiert bei einer Höhergruppierung, etwa von E 9a auf E 10?

Sie werden derjenigen Stufe der höheren Gruppe zugeordnet, in der Sie mindestens Ihr bisheriges Entgelt erhalten – mindestens jedoch der Stufe 2. Der Sprung fällt deshalb oft kleiner aus als der Tabellenvergleich vermuten lässt. Rechnen Sie beide Varianten im Rechner durch, bevor Sie sich bewerben.

Welche Steuerklasse muss ich wählen?

Die, die in Ihren ELStAM-Daten hinterlegt ist. Ledige haben in der Regel Klasse I, Alleinerziehende Klasse II, Verheiratete je nach Verteilung III/V oder IV/IV. Für einen Zweitjob gilt Klasse VI.

Hat das Bundesland Einfluss auf mein Netto?

Auf das Bruttogehalt nicht – die TVöD-Tabellen gelten bundesweit einheitlich. Auf das Netto schon: Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Ländern 9 %. In Sachsen tragen Beschäftigte außerdem einen Punkt der Pflegeversicherung allein, zahlen also 2,3 % statt 1,8 %.

Wird der Zusatzbeitrag der Krankenkasse berücksichtigt?

Ja, und Sie können ihn anpassen. Voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %. Ihre Kasse kann darüber oder darunter liegen; der genaue Wert steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Der Zusatzbeitrag wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Beschäftigten getragen.

Was ist die VBL und warum taucht sie im Rechner auf?

Die VBL ist die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes – eine Betriebsrente, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente aufgebaut wird. Im Abrechnungsverband West liegt der Arbeitnehmeranteil 2026 bei 1,81 %, der Arbeitgeberanteil bei 5,49 %. Kommunale Zusatzversorgungskassen handhaben das unterschiedlich: viele erheben gar keinen Eigenanteil, andere 0,4 bis 0,7 %. Deshalb können Sie den Satz im Rechner frei einstellen.

Was bedeuten die Arbeitgeberkosten im Ergebnis?

Das ist der Betrag, den Ihre Stelle den Arbeitgeber tatsächlich kostet: Ihr Bruttogehalt plus Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, plus Umlage zur Zusatzversorgung, plus Insolvenzgeldumlage. Nützlich für Personalkostenplanung und Stellenanträge – kein anderer TVöD-Rechner weist das aus.

Gilt der TVöD auch für Beamte?

Nein. Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag bezahlt, sondern nach Besoldungsgesetzen von Bund und Ländern. Für sie gelten die Besoldungstabellen mit den Gruppen A, B, R und W, nicht die Entgeltgruppen E 1 bis E 15.

Was ist der Unterschied zwischen TVöD und TV-L?

Der TVöD gilt für Bund und Kommunen, der TV-L für die Länder – also etwa für Beschäftigte an Landesbehörden, Hochschulen und Landeskliniken. Ausnahme ist Hessen, das einen eigenen Tarifvertrag hat. Beide Werke haben eigene Tabellen mit abweichenden Beträgen und teilweise abweichender Stufensystematik.

Gibt es eigene Tabellen für Pflege, Erziehung und Sparkassen?

Ja. Für Pflegekräfte gilt die P-Tabelle (P 5 bis P 16), für den Sozial- und Erziehungsdienst die S-Tabelle (S 2 bis S 18), für Sparkassen die S-Tabelle des TVöD-S. Diese Beschäftigten haben eigene Entgeltgruppen, folgen aber denselben Erhöhungsschritten.

Wann steigen die TVöD-Entgelte das nächste Mal?

Der Tarifabschluss vom April 2025 läuft am 31. März 2027 aus. Die Erhöhung zum 1. Mai 2026 um 2,8 % war die zweite und letzte Stufe dieses Abschlusses. Über die Entgelte ab April 2027 wird in der Tarifrunde 2027 verhandelt.

Kann ich mit dem Rechner auch frühere Jahre berechnen?

Der Rechner arbeitet mit den ab dem 1. Mai 2026 gültigen Tabellen und den Steuer- und Sozialversicherungswerten des Jahres 2026. Für ältere Zeiträume müssten sowohl die Tabelle als auch der Steuertarif ausgetauscht werden – beides ändert sich jährlich.

Quellen und Stand der Daten

  • Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 – lineare Erhöhung um 2,8 % zum 1. Mai 2026, Laufzeit bis 31. März 2027
  • TVöD, Anlage A (Bund) und Anlage A (VKA) in der ab 1. Mai 2026 geltenden Fassung
  • Programmablaufplan 2026 für den Lohnsteuerabzug, Bundesministerium der Finanzen, Stand 12. November 2025
  • § 32a EStG in der ab dem Veranlagungszeitraum 2026 geltenden Fassung – Grundfreibetrag 12.348 €
  • BMF-Schreiben vom 14. August 2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
  • Sozialversicherungsrechengrößen 2026 – Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 101.400 €, Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 €
  • VBL, Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2026, Abrechnungsverband West – Arbeitnehmeranteil 1,81 %

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